Werkery

GEZ-Befreiungsantrag Generator

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) — für Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe, Grundsicherung. Mit allen Anlagen-Hinweisen.

Werkzeug von ·
ad slot ()
ad slot ()

So funktioniert es

  1. 1
    Daten eingeben
    Name, Anschrift, Beitragsnummer.
  2. 2
    Grund wählen
    Welcher Befreiungsgrund liegt vor?
  3. 3
    Antrag generieren
    Schreiben kopieren und mit Nachweis senden.

Rundfunkbeitrag-Befreiung: wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert

Was die GEZ heute eigentlich ist — und wer zahlt

Die Abkürzung 'GEZ' ist umgangssprachlich, formal heißt die Gebühr seit 2013 'Rundfunkbeitrag'. Sie wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung erhoben — geregelt im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Aktuell beträgt der Beitrag 18,36 € pro Monat (Stand 2026), das sind 220,32 € pro Jahr. Eingezogen wird er vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

Wichtig: Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig, unabhängig von der Anzahl der Bewohner und der vorhandenen Geräte. In einer Wohngemeinschaft zahlt also entweder eine Person den Beitrag für alle, oder die WG-Mitglieder teilen die Kosten untereinander auf. Für Zweitwohnungen gilt seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16) ein Befreiungsrecht — auf Antrag entfällt der Beitrag für die Zweitwohnung.

Wer hat Anspruch auf Befreiung (§ 4 RBStV)

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag listet in § 4 Abs. 1 die anspruchsberechtigten Personengruppen abschließend auf. Befreit werden auf Antrag: Empfänger von Bürgergeld nach SGB II, Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII (inkl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Empfänger von BAföG-Leistungen, sofern sie nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, Asylbewerber mit Leistungen nach AsylbLG, Pflegegeldempfänger nach § 37 SGB XI in häuslicher Pflege sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27a, 27b SGB XII.

Daneben gibt es eine zweite Kategorie: Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen werden ebenfalls befreit. Dazu zählen blinde oder taubblinde Menschen mit Merkzeichen 'Bl' bzw. 'TBl' im Schwerbehindertenausweis, sowie hörgeschädigte Menschen, denen aufgrund ihrer Behinderung der Empfang von Rundfunk nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich ist. Schwerbehinderte mit Merkzeichen 'RF' im Ausweis zahlen den ermäßigten Beitrag von 6,12 € pro Monat (ein Drittel des Vollbeitrags).

Welche Nachweise gehören in den Antrag

Der Antrag selbst ist formfrei, aber er funktioniert nur mit dem richtigen Nachweis. Für Sozialleistungsempfänger gilt: Eine aktuelle Kopie des Bewilligungsbescheids reicht aus. Wichtig — der Bescheid muss den vollständigen Bewilligungszeitraum erkennen lassen und nicht älter als 18 Monate sein. Reine Lichtbild-Aufnahmen mit dem Handy sind in der Praxis problematisch, weil die Auflösung oft zu schlecht ist. Besser: gescannte PDF-Kopie.

Für Schwerbehinderte: Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den relevanten Merkzeichen (Bl, TBl, RF). Die Kopie muss Vorder- und Rückseite umfassen, weil die Merkzeichen oft auf der Rückseite stehen. Bei BAföG-Beziehern muss zusätzlich der Nachweis der eigenen Wohnung erbracht werden — meist genügt die Meldebestätigung oder ein Mietvertrag, der zeigt, dass der Antragsteller nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Rückwirkende Befreiung — wann das geht

Ein oft übersehenes Detail: Die Befreiung kann nach § 4 Abs. 4 RBStV rückwirkend bis zu drei Jahre vor Antragstellung gelten, wenn die Voraussetzungen die ganze Zeit über vorlagen. Wer also seit zwei Jahren Bürgergeld bezieht und erst jetzt einen Befreiungsantrag stellt, kann die bisherigen Zahlungen zurückfordern — vorausgesetzt, der Bürgergeld-Bezug ist lückenlos durch Bescheide belegbar.

Wichtig: Der Antrag muss aktiv gestellt werden. Der Beitragsservice prüft die Anspruchsberechtigung nicht von sich aus, auch wenn er aus anderen Quellen (Datenabgleich mit Meldeämtern) weiß, dass jemand Sozialleistungen bezieht. Wer Geld zurückfordern will, muss alle Bewilligungsbescheide des relevanten Zeitraums beifügen.

Sonderfall: 'besondere Härte' nach § 4 Abs. 6 RBStV

Wer formal nicht in den Befreiungskatalog fällt, aber wirtschaftlich genauso stark belastet ist, kann eine Befreiung wegen besonderer Härte beantragen. Typische Konstellationen: Das Einkommen liegt nur knapp über der Bürgergeld-Schwelle, sodass kein Anspruch besteht, aber der Lebensstandard ist faktisch identisch. Auch Personen mit hohen behinderungsbedingten Mehrkosten, die nicht von einer Pauschale erfasst werden, können einen Antrag stellen.

Die Bewilligung liegt im Ermessen des Beitragsservices und verlangt detaillierte Belege: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Belege über außergewöhnliche Belastungen. Die Erfolgsquote ist niedriger als bei den Standardfällen, aber es lohnt sich, alle Belege beizufügen und die Härte konkret zu beziffern. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil 6 C 13.17 die Anforderungen präzisiert: Die Beitragslast muss zu einer existenziellen oder gleichstellungswidrigen Belastung führen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird

Ablehnungen kommen vor — meist wegen unvollständiger Unterlagen oder weil die Voraussetzungen formal nicht erfüllt sind. Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, formlos und schriftlich an den Beitragsservice. Im Widerspruch sollten alle fehlenden Belege ergänzt werden und der Grund der Ablehnung präzise widerlegt.

Bleibt es bei der Ablehnung, ist Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich (§ 40 VwGO). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. Klage einreichen ist gerichtskostenfrei (Streitwert unter 5.000 €), aber bei Niederlage drohen Anwaltskosten der Gegenseite. Wer Sozialleistungen bezieht, kann Prozesskostenhilfe nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO beantragen — die Erfolgsaussichten der Klage müssen dafür hinreichend sein.

Praktischer Tipp: Vor Klage einen Termin bei der Schuldnerberatung oder einem örtlichen Sozialberatungsverein vereinbaren. Diese kennen die Spruchpraxis des zuständigen Gerichts und können beurteilen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Befreiung gilt — was dann?

Wird die Befreiung bewilligt, läuft sie für die Dauer des Bewilligungszeitraums der zugrundeliegenden Sozialleistung. Endet z. B. der Bürgergeld-Bezug, endet auch automatisch die Befreiung — und es muss neu beantragt werden. Bei Folgeanträgen läuft die Bearbeitung in der Regel zügiger, weil der Beitragsservice die Vorakten kennt.

Wer während der Befreiung umzieht, sollte die neue Adresse umgehend mitteilen. Die Befreiung gilt weiter, aber muss formal auf die neue Wohnung übertragen werden. Bei Heirat oder Eintritt in eine Lebenspartnerschaft wird die Beitragspflicht für den Partner nicht automatisch übernommen — auch hier braucht es einen separaten Antrag oder Nachweis.

Häufige Fragen

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?

Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung, BAföG (mit eigenem Haushalt), Leistungen nach AsylbLG sowie taubblinde und blinde Menschen (Merkzeichen Bl/TBl/RF).

Welche Nachweise brauche ich?

Eine aktuelle Kopie des Bewilligungsbescheids (Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe etc.) oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Ab wann gilt die Befreiung?

Rückwirkend bis zu drei Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen die ganze Zeit vorlagen. Standardmäßig ab Antragsdatum.

Bekomme neue Werkzeuge zuerst.

Ein Werkzeug pro Woche. Keine Werbung. Jederzeit kündbar.

Verwandte Werkzeuge

Werkzeug konzipiert und redaktionell geprüft von Felix Brübach. Texte mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung auf rechtliche und sachliche Richtigkeit geprüft. Keine Rechtsberatung — bei komplexen Einzelfällen bitte Anwalt konsultieren.
ad slot ()